Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) setzt sich gegen die geplanten Kürzungen für Jugendliche bei der Revison der Arbeotslosenversicherung (ALV) ein. Die SAJV ist die Dachorganisation der schweizerischen Jugendverbände. Die SAJV wurde 1933 gegründet und vertritt über 80 Jugendverbände. Dazu gehören konfessionelle Organisationen, Jungparteien, Gewerkschaften, Studierendenorganisationen, Jugendaustauschorganisationen, Umweltorganisationen uva.
Die Medienmitteilung zur Revision der ALV lautet wie folgt:
“Ab kommendem Montag gehen National- und Ständerat an der Frühjahrssession 2010 bei der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes noch einmal über die Bücher. Die SAJV ruft die eidgenössischen Räte auf, ihre kurzsichtigen Sparübungen auf Kosten der Jugend abzubrechen.
Die vierte Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geht kommende Woche in die Differenzbereinigung. Der Nationalrat hatte im Dezember des letzten Jahres die vom Ständerat beschlossenen Leistungskürzungen noch zusätzlich verschärft – auf Kosten der Jugend. Die zuständigen Kommissionen beider Räte haben nun vor der Differenzbereinigung bereits wieder etwas zurückbuchstabiert und empfehlen ihren RatskollegInnen, einige der geplanten Verschärfungen rückgängig zu machen. Festhalten wollen beide Kommissionen allerdings an den willkürlichen Taggeldkürzungen für junge Erwerbslose, wobei die Ständeratskommission einen etwas abgeschwächten Kompromissvorschlag unterbreitet.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) ruft die Räte dazu auf, ein positives Signal an die Jugend zu senden, anstatt sie durch ungerechtfertigte Leistungskürzungen zu diskriminieren.
Benachteiligung der Jugend, Verlagerung der Kosten
Jugendliche, die den Einstieg ins Berufsleben nicht schaffen, drohen durch die geplanten Verschärfungen insbesondere im Bezug auf Wartefrist und Bezugsdauer von Taggeldern in die Sozialhilfe abzurutschen. Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit haben gravierende Folgen für die betroffenen Jugendlichen und sind mit grossem volkswirtschaftlichem Schaden verbunden. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass junge Erwerbslose ohne Unterhaltspflichten bei einem Wegfall von Leistungen der Arbeitslosenversicherung automatisch von ihren Familien aufgefangen werden. Aus Sicht der SAJV werden Kosten auf diese Weise nicht eingespart, sondern lediglich von der Arbeitslosenversicherung auf andere Sozialwerke verlagert.
Rechtsgleichheit muss gewahrt bleiben
Die SAJV anerkennt die Notwendigkeit der Sicherung einer langfristigen Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Dabei muss aber der Grundsatz der Rechtsgleichheit gewahrt bleiben: Auch junge Arbeitslose haben Anrecht auf Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung und dürfen nicht aufgrund ihres Alters benachteiligt werden. Es gibt keinen legitimen Grund, warum sie bei gleicher Beitragsdauer weniger Taggelder bekommen sollen als ältere Erwerbslose. Aus diesem Grund hat sich die SAJV in den vergangenen Wochen bei zahlreichen National- und StänderätInnen für eine faire Behandlung der Jugend eingesetzt. Zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) spricht sich die SAJV zudem dafür aus, dass Aus- und Weiterbildungsmassnahmen gefördert werden. Von der Politik erwartet sie nun ein Zeichen des Vertrauens gegenüber der Jugend.
Die detaillierte Argumentation der SAJV gegen die jugenddiskriminierenden Verschärfungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Dezember 2009) finden Sie unter www.sajv.ch/positionen.”
Quelle: SAJV Medienmitteilung


