Demokratische Rechte gelten auch auf Baustellen und in Betrieben

Das Zürcher Obergericht hat gestern eine Unia-Gewerkschafterin vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Es weist damit den Versuch eines Arbeitgebers zurück, die demokratischen Rechte der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft per Hausverbot zu umgehen. Dies ist ein wichtiger Entscheid für die Grundrechte und die Gewerkschaften in der Schweiz.

Anfang November 2007 versuchte eine Unia-Gewerkschafterin eine Baustelle des Bauunternehmens Specogna in Kloten zu betreten, um die Bauleute über den damals laufenden Konflikt um den Landesmantelvertrag zu informieren. Das Bauunternehmen erteilte der Gewerkschaftssekretärin daraufhin ein Hausverbot und klagte sie später wegen Hausfriedensbruch an. Gestern nun wies das Zürcher Obergericht die Klage zurück und sprach die Gewerkschafterin frei.

Dieses Urteil des höchsten kantonalen Gerichts reiht sich ein in eine lange Serie ähnlicher Urteile, welche die demokratischen Rechte der Arbeitnehmenden gegen Angriffe von Arbeitgeberseite schützen. Denn die Beschäftigten sind darauf angewiesen, dass sich die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern am jeweiligen Arbeitsort über ihre Rechte unterhalten und Informationen über die dort vorherrschenden Arbeitsbedingungen austauschen können. Dieses Recht der Kontaktaufnahme ist Teil der in der Bundesverfassung verankerten Koalitionsfreiheit.

Der offensichtlichen Rechtslage zum Trotz versuchen Arbeitgeber und selbst Behörden immer wieder die Arbeitsplatzbesuche der Gewerkschaften zu verhindern. Nach wie vor hindert beispielsweise die Bauherrin des Zürcher Prime Towers die Unia-Mitarbeiter daran, sich auf der Baustelle zum grössten Hochhaus der Schweiz mit den Arbeitern zu unterhalten.

Die Unia ist daher mit dem gestrigen Urteil sehr zufrieden. Es schützt das Recht der in der Schweiz tätigen Arbeitnehmer, sich ungehindert mit Gewerkschaftsvertretern am Arbeitsplatz unterhalten zu dürfen. Die aussichtslosen Klagen von Arbeitgebern gegen dieses von der Verfassung garantierte Recht belasten nur die heute schon überlasteten Gerichte mit überflüssigen Verfahren und Kosten. Sie müssen nun endlich ein Ende haben.

Quelle: www.unia.ch

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